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AGB’s und allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolfgang Beutler / Edv - Dienstleistungen Fassung: 25.09.2003 Allgemeine Bestimmungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Wolfgang Beutler / Edv - Dienstleistungen (im folgenden Verwender genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Das gilt auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Eventuelle Abweichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens des Verwenders wirksam. Verkaufsbedingungen 1. Vertragsschluss a. Angebote und Angaben hinsichtlich der von dem Verwender vertriebenen Geräte sind freibleibend und unverbindlich. Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von dem Verwender vertriebenen Geräte sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. b.Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote, welche der Verwender wahlweise durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt. Wurde die bestellte Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen einem Monat seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen, so entfällt eine Lieferverpflichtung für den Verwender. Der Kunde bleibt weiterhin zum Abruf und zur Abnahme der Ware verpflichtet. c. Bestellt der Kunde die Ware über den Online Verkaufs Shop, so wird der Verwender den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung vorbehalten. d. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen. 2. Lieferfristen und - Termine, Rücktrittsrecht Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von dem Verwender nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer des Verwenders. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Für den Fall der bereits erfolgten Gegenleistung wird diese unverzüglich zurückerstattet. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten, usw., auch wenn sie bei meinen Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat sie auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach dem bekannt werden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach den §§ 346 ff. BGB vorzunehmen. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verwender von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die durch den Verwender an den Kunden gelieferten Waren dürfen nicht aus dem vereinbarten Lieferungsland ausgeführt werden. Erfolgt trotzdem eine Ausfuhr der Waren, ist diese gemäß der Außenwirtschaftsgesetze der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes der Ware genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem Kunden selbst zu beantragen. 3. Preise Alle Preisangebote und –angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend und können von dem Verwender jederzeit abgeändert werden. Sämtliche Preise beinhalten weder Verpackungsmaterialkosten noch Versicherungskosten. 4. Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann. Der Verwender ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind bin ich berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Soweit die Forderungen des Verwenders an die Fa . Creditreform abgetreten werden, hat die Begleichung der Forderungen an diese zu erfolgen. Zahlt der Kunde nach Fälligkeit nicht, so ist der Verwender befugt, die jeweils banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugszinsschaden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Zahlungsverzug, ist der Verwender unbeschadet seiner Rechte der §§ 286 ff., 324ff. BGB berechtigt, anderweitige vereinbarte oder künftige Lieferungen wahlweise nur noch Vorauskasse oder gegen Nachnahme auszuführen. Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Verwender berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen dem mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 5. Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen Zur Wirksamkeit von Vertragsänderungen und / oder -ergänzungen, sowie mündlicher Vereinbarungen, bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch den Verwender. Die Verkaufsangestellten des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Versicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 6. Gefahrübergang Sobald die Ware zum Zweck der Versendung an den Kunden durch den Verwender einem Spediteur, dem Frachtführer, einem anderen zum Versand eingesetzten unselbständigen Beförderungsunternehmen oder einer sonstigen zum Transport bestimmten Person übergeben wurde, geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Die Art und Weise der Versendung einschließlich der Verpackung sowie die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung der Ware an den Kunden von einem inländischen Auslieferungslager oder einem ausländischen Hersteller/Zulieferungsunternehmer erfolgt, liegt im billigen Ermessen des Verwenders, es sei denn, vorab wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden sodann in Rechnung gestellt. 7. Eigentumsvorbehalt Die von dem Verwender gelieferte Ware bleibt solange in seinem Eigentum, bis alle seine gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Erfolgt zum Ausgleich der Ansprüche ein Wechsel- oder Scheckverfahren, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Abschluss dieses Verfahrens bestehen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt und nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an die Verwender ab. Des weiteren ist er nicht berechtigt, durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung über die Ware zu verfügen. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist diese Einziehungsermächtigung widerrufbar. Die aufgrund der Einziehungsermächtigung eingenommenen Beträge werden vom Kunden treuhändlerisch und unter gesonderter Aufbewahrung und Buchung für den Verwender verwaltet. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde dem Verwender sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Zugleich ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verwenders hinzuweisen. Die Kosten etwaiger Interventionen des Verwenders gegen Vollstreckungsgläubiger oder gegen sonstige auf die Vorbehaltsware zugreifende Dritte trägt der Kunde. Verhält sich der Kunde vertragswidrig (insbesondere bei Zahlungsverzug), so ist der Verwender befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Die eventuell anstehende Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nimmt der Kunde für den Verwender vor, ohne dass der rechtlich dadurch verpflichtet wird. Erlischt das Eigentum des Verwenders an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von dem Verwender an der einheitlichen Sache oder Sachverbindung wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an den Verwender übergeht. Diese durch den Kunden geschaffene einheitliche Sache oder Sachverbindung verwahrt dieser für die Verwender unentgeltlich. Bei Weiterveräußerung der geschaffenen einheitlichen Sache oder Sachverbindung gilt die obige Vorausabtretung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auch für die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung. Die Vorbehaltsware muss von dem Kunden gegen sämtliche Risiken angemessen versichert werden. Die Vorbehaltsware ist von dem Kunden sorgfältig und schonend zu behandeln, getrennt zu lagern und auf Wunsch des Verwenders als solche zu kennzeichnen. Der Kunde tritt die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware entstehenden vertraglichen, insbesondere versicherungsvertraglichen oder deliktischen Ansprüche bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) an den Verwender ab. Der Verwender gibt die im Rahmen dieser Eigentumsvorbehaltsvereinbarung gewährten Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Kunden frei, soweit der Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen von Wolfgang Beutler nachweisbar um mehr als 20 % übersteigt. 8. Gewährleistung a. Der Verwender haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche für die Dauer der gesetzlichen Fristen gerechnet ab Übergabe der Ware für Mängel, die bei Auslieferung der Ware an den Kunden vorhanden sind. Die von dem Verwender gelieferte Ware ist in ihrer Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferungszeitpunkt üblich ist, mangelfrei. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die Verwender keine Haftung, auch wenn bei Vertragsvereinbarungen über Verwendungsmöglichkeiten der Ware durch die Verwender beraten wurde. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. b. Die Gewährleistungsverpflichtung für mangelhafte oder vom vereinbarten Kaufgegenstand abweichende Ware des Verwenders beschränkt sich im übrigen auf die Nachbesserung oder aber auf die Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. c. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernimmt der Verwender nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Der Aufwendungsersatz beschränkt sich auf maximal 2 % des ursprünglichen Warenwertes. d. Den Kunden trifft hinsichtlich der empfangenen Ware eine von ihm unverzüglich nach dem Eintreffen der Ware durchzuführende Untersuchungspflicht auf etwaige Mängel, auf ihre Beschaffenheit und auf das etwaige Vorhandensein ggf. zugesicherter Eigenschaften im handelsüblichen Umfang. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist, der Verwender schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht in dem oben angegebenen Zeitraum von 8 Tagen seit Lieferdatum, so gilt die Ware als genehmigt. e. Veräußert oder verarbeitet der Kunde die Ware weiter, so erkennt er die Mangelfreiheit und Vertragsmäßigkeit der Lieferung an. Folglich ist eine Gewährleistung für bereits verarbeitete oder nach Ablauf der vorgenannten Rügefrist weiter veräußerte Ware ausgeschlossen. Die Warenrücklieferung wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Leistung ist mit dem Verwender abzustimmen und nur unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei dem Verwender trägt der Kunde. Der Verschleiß der Ware ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt auch für unsachgemäße Behandlung und vom Kunden verursachte Aufstellungsfehler und Reinigungsarbeiten. Für die Instandsetzung der aufgrund dieser durch den Kunden verursachten Mangelhaftigkeit der Ware berechnet der Verwender seine Leistungen nach den jeweils gültigen Preisen. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Ware, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltenden Verjährungsfrist. Garantieleistungen betreffen ausschließlich den Hersteller von Waren und sind diesem gegenüber geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. f. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Ware aus dem Kaufvertrag Sachmängelansprüche geltend machen. 9. Haftung Der Verwender haftet für Schäden des Kunden nur insoweit als ihnen oder ihren Mitarbeitern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fällt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 10. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verwenders ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder um von dem Verwender schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist ebenso nicht berechtigt, mit gegenüber dem Verwender bestehenden Forderungen aufzurechnen. 11. Urheberschutz Dem Kunden überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von mir erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und die Herstellung bestellter Teile darf der Kunde nur für den vorhergesehenen Zweck verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen ohne meine Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen 12. Gerichtsstand/Erfüllungsort Die durch die mit dem Verwender geschlossene Geschäftsbeziehung entstehenden Verpflichtungen sind an deren Geschäftssitz (Köln) zu erfüllen. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, auch Wechsel- und Scheckansprüche, aus der Geschäftsbeziehung gilt der Geschäftssitz des Verwenders (Köln) als ausschließlicher Gerichtsstand. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 13. Datenschutz und Schlussbestimmungen Der Verwender ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. Der Verwender ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dieses der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von dem Verwender beachtet. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Einkaufsbedingungen 1. Zahlungs-, Liefer- und Bestellbedingungen Der Lieferant verpflichtet sich, dem Verwender eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung für die Vertragsdurchführung notwendig sind, an gelieferten Waren und Dienstleistungen zuzusenden. Existieren keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen, so sind Rechnungen des Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bei 3 % Skontoabzug oder netto nach 90 Tagen fällig. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem Verwender an Dritte abzutreten. Des weiteren ist es meinen Lieferanten verboten und rechtsunwirksam, Verbindlichkeiten mit Forderungen gegenüber dem Verwender aufzurechnen. Jede Bestellung ist umgehend mit Preis- und Lieferzeitangabe zu bestätigen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist deutlich darauf hinzuweisen. Jede Abweichung muss von dem Verwender schriftlich genehmigt werden. Der Lieferant ist im Falle von Lieferverzögerungen verpflichtet, den Verwender über das Ausmaß und, falls möglich, über die Ursache der Lieferverzögerung schriftlich und wahrheitsgemäß unverzüglich zu informieren. Der Lieferant sichert zu, nur Waren zu liefern und Leistungen zu erbringen, die frei von Eigentumsvorbehalten oder sonstigen Rechten Dritter sind. Bei Verletzungen dieser Pflicht trifft den Lieferanten eine verschuldensunabhängige Ersatzpflicht aller Aufwendungen und Nachteile des Verwenders, einschließlich des entgangenen Gewinns. 2. Lieferung Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten. 3. Gewährleistung und Haftung Bei mangelhafter Lieferung ist der Verwender neben den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis einzubehalten. Der Lieferant hat außerdem eine entsprechende Vorsorge im Hinblick auf Material, Personal, etc. zu treffen, um die eventuelle Nacherfüllung sicherzustellen. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen gilt als verschuldete Nichterfüllung und verpflichtet den Lieferanten des weiteren, dadurch entstandene Schäden (auch entgangene Gewinne) zu ersetzen. Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich solche Waren zu liefern, deren Eigenschaften dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, wobei der Lieferant den Verwender auf alle Risiken aufmerksam zumachen hat, die durch die Verwendung bzw. Lagerung des Produktes entstehen können. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Verwender mitzuteilen, wer Hersteller der Produkte ist, und wer diese Produkte in Verkehrsumlauf gebracht hat. Des weiteren muss bei ausländischen Produkten der Importeur genannt werden. Der Lieferant hat seiner Lieferung in deutscher Sprache verfasste Warnhinweise und Bedienungsanleitungen beizulegen, andernfalls haftet er für aus Unkenntnis dieser Vorschriften entstandene Schäden unter Ausschluss eines Mitverschuldens. Sollte sich nach Übernahme der Lieferung durch den Verwender eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware herausstellen, so verpflichtet sich der Lieferant zur Zurücknahme der Waren und zur Rückerstattung des Kaufpreises. Wenn der Lieferant die Rücknahme derartiger Waren verweigert, ist der Verwender zu Verwertung dieser Produkte berechtigt, wobei dieser im Schadensfall das volle Regressrecht unbeschadet sonstiger Rechte zusteht. In einem solchen Fall ist ein Haftungsausschluß des Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verwender ist auch zu einer Inanspruchnahme des Lieferanten bzw. Herstellers befugt, wenn es sich bei der mangelhaften Ware um Teile handelt, die von dem Verwender weiterverarbeitet werden. Wird der Verwender wegen vom Lieferanten gelieferter Waren in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Lieferant auf seine Kosten unverzüglich zur Herausgabe jeglicher, für die Abwendung oder Beweisführung notwendigen Dokumente, so insbesondere Qualitäts- und Untersuchungsprotokolle, Atteste und dergleichen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant in solchen Fällen, unabhängig vom Verschulden, zum Ersatz der gesamten, durch die Haftung unsererseits entstehenden Schäden, wie auch diesbezüglicher Prozesskosten. 4. Allgemeines Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, wobei der Verwender jedoch berechtigt ist, nach ihrer Wahl Klagen bei anderen Gerichten einzubringen. Der von dem Verwender in der Bestellung bezeichnete Bestimmungsort gilt als Erfüllungsort. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche, ihm während der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Verwenders, währenddessen und auch nachher geheimzuhalten und diese nicht anderweitig zu verwenden. Nutzungsbedingungen für www.Edv – Beutler.de Ich stelle diese Site als Service für meine Kunden zur Verfügung. Beachten Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen, die den Gebrauch meiner Site regeln. Beachten Sie weiterhin, dass Sie mit dem Gebrauch meiner Site Ihr Einverständnis zu folgenden Richtlinien geben. Obgleich Sie einen bestimmten Teil dieser Site "bookmarken" und diese Vereinbarung dadurch umgehen können, bindet der Gebrauch dieser Site Sie noch an diese Nutzungsbedingungen. Ich behalte mir vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Site-Inhalt, Sämtliche Daten, Texte, Bilder, Designs, Fotografien, Illustrationen und Videoclips sind Eigentum der Firma Wolfgang Beutler Edv - Dienstleistungen, soweit nicht anders vermerkt. Die Site als Ganzes und in ihren einzelnen Teilen ist durch ein Copyright geschützt. Diese Site und ihr ganzer Inhalt ist nur für den persönlichen, nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Sie können den Inhalt und andere downloadbare Materialien für Ihren persönlichen Gebrauch downloaden oder kopieren. Durch diesen Vorgang erwerben Sie keinerlei Rechte an den kopierten oder downgeloadeten Materialien. Das Reproduzieren, Veröffentlichen, Übertragen, Vertreiben, zur Anzeige bringen, Modifizieren und Verkaufen ganzer oder teilweiser Inhalte der Site ist nicht gestattet. Produktinformation Alle Preisangaben sind ohne Gewähr und länderspezifisch. Die Produkte sind erhältlich, solange der Vorrat reicht. 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Da ich meinen Besuchern Links zur Verfügung stelle und ein Gästebuch unterhalte, in dem sich die Besucher selbst eintragen können, und ich dadurch keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe, distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf den Internetseiten der Edv - Beutler und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meinen Seiten ausgebrachten Links. Das Urteil ist nachzulesen unter Weitere Informationen unter |
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